[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hof-Caffe, plur. die -n, diejenige Caffe, welche zu den unvermittelbaren Bedürfnissen des Hofes, zu den Gehalten des Hofstaates u.s.f. bestimmt, von der Landes-Caffe, Kammer Caffe u.s.f. noch unterschieden ist, und von einem Hof-Caffier verwaltet wird.
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