[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hof-Agent, des -en, plur. die -en, ein Agent, welcher gewisse bestimmte Angelegenheiten seines Hofes, oder eines ansehnlichen Dicasterii besorget; wo es aber auch oft nur ein bloßer Titel ist Die kaiserlich-königliche oberste Justiz-Stelle zu Wien hat, so wie das dasige Hof-Taxamt, sein...
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