[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Hintergebäude, des -s, plur. ut nom. sing das hinten an einem Gebäude angebauete Gebäude, ingleichen der hintere Theil eines Gebäudes; im Gegensatze des Vordergebäudes. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2487