
Der Richtervorbehalt ist eine gesetzliche Zuständigkeitsvorschrift, wonach nur ein Richter für bestimmte staatliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig ist. Diese Zuständigkeitsnormen finden sich im Verfassungsrecht (in Deutschland: {Art.|13|GG|dejure}, {Art.|104|GG|dejure} Grundgesetz), sowie insbesondere im Strafverfahrensrecht (in Deuts...
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Von Richtervorbehalt spricht man, wenn ein Eingriff in ein Recht nur durch einen Richter angeordnet werden kann. Ein Richtervorbehalt besteht z.B. für die Durchsuchung von Wohnungen (Art. 13 Abs. 2 GG).
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