
Die Richtlinien über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung, die vom Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 5 SGB V erstellt werden, unterteilen sich in allgemeine Verordnungsgrundsätze sowie gesonderte Abschnitte zu den Seh- und Hörhilfen. Ein weiterer Bestandteil...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42246
Keine exakte Übereinkunft gefunden.