
Ein Mensch wird als hilfe- oder hilfsbedürftig angesehen, wenn er materieller Unterstützung oder anderer Formen sozialer, fürsorglicher oder motorischer Unterstützung, Förderung, Begleitung oder Betreuung bedarf. Im deutschen Sozialrecht ist Hilfebedürftigkeit ein Begriff der Fachsprache, der bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende in {
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfebedürftigkeit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.