
Legitimationspapier, Urkunde über ein Recht, die den Schuldner berechtigt, mit befreiender Wirkung an jeden Inhaber zu leisten, der diese Urkunde vorlegt, ohne dessen Berechtigung zu prüfen (z. B. Garderobenschein, einfaches Legitimationspapier). Qualifizierte Legitimationspapiere werden zu den Wert...
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Das einfache Legitimationspapier ist eine Urkunde, die als Beweiszeichen für die Gläubigerschaft einen bestimmten Person dient. Der Schuldner wird durch Leistung an den Inhaber von der Schuld befreit, ist aber nicht verpflichtet an den Inhaber zu leisten, wenn dieser nicht mit dem Gläubiger identisch ist. Der Gläubiger braucht das Papier nicht ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/legitimationspapier.php

Urkunde über eine Schuld, von der sich deren Schuldner durch Leistung an den jeweiligen Inhaber der Urkunde befreien kann. Das reine Legitimationspapier (z. B. der Gepäckschein) ist nur ein Ausweis, kein Wertpapier.
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