
Vorschriften bei der Wahl der Ehepartner. Über die Inzestverbote hinaus (zur Verhinderung der Heirat zwischen nahen Blutsverwandten) bestehen bei fast allen Völkern Beschränkungen, aber auch eine Bevorzugung bestimmter Ehepartner. Den Ausschluss eines nahe verwandten Kreises von möglichen Ehepartnern bezeichnet man als Exogamie. Wenn man auß.....
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