
Die Werbung für Arzneimittel, Heilverfahren und kosmetische Mittel sowie Mittel der Körperpflege regelt das Ges. i.d.F. vom 19. 10. 1994 (BGBl. I 3068). Das Ges. enthält allgemeine Werbeverbote für irreführende Werbung (§ 3), ferner Vorschriften über stets erforderliche Grundinformationen (Namen des...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Heilmittelwerbung.htm

Die Werbung mit Heilmitteln oder mit Aussagen zur Gesundheit regelt das spezielle Heilmittelwerbegesetz. In diesem Bereich gibt es noch weitaus mehr Einschränkung als im normalen Wettbewerbsrecht. Unzulässig sind Werbungen mit Testimonials oder Gutachten von Ärzten oder mit sogenannten 'unbewiesenen Wirkungsbehauptungen'. Der normal sterblic... ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Die Werbung mit Heilmitteln oder mit Aussagen zur Gesundheit regelt das spezielle Heilmittelwerbegesetz. In diesem Bereich gibt es noch weitaus mehr Einschränkung als im normalen Wettbewerbsrecht. Unzulässig sind Werbungen mit Testimonials oder Gutachten von Ärzten oder mit sogenannten 'unbewiesenen Wirkungsbehauptungen'. Der normal sterbliche W...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Die Werbung für Arzneimittel, Heilverfahren und kosmetische Mittel sowie Mittel der Körperpflege regelt das Ges. i.d.F. vom 19. 10. 1994 (BGBl. I 3068). Das Ges. enthält allgemeine Werbeverbote für irreführende Werbung (§ 3), ferner Vorschriften über stets erforderliche Grundinformationen (Namen des Herstellers, Bezeichnung des Medikaments, ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Heilmittelwerbung.html
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