
Die Heilmittel-Richtlinien (HMR) vom 1. Juli 2001 wurden vom damaligen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (jetzt "Gemeinsamer Bundesausschuss") auf der Rechtsgrundlage des {§|92|sgb_5|juris} Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erlassen und haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes wie alle Richtlinien des A.....
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Die Heilmittel-Richtlinien, die vom Gemeinsamer Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 5 SGB V erstellt werden, regeln die Versorgung kranker Menschen mit Heilmitteln nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Sie regeln zudem das ûberprüfungsverfahren neuer Heilmittel nach § 138...
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