[Achtung: Schreibweise von 1811] Hausiren, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert. 1) Waaren von Haus zu Hause feil biethen; in Baiern hossen gehen. Hausiren gehen, auf solche Art handeln. Mit Glaswaaren h... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1283