[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Hausherr, des -en, plur. die -en. 1) Der Herr, d. i. eigenthümliche Besitzer eines Wohnhauses, zum Unterschiede von seinen Hausgenossen oder Miethleuten; der Hausbesitzer, im gemeinen L... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1279