
Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein eingetragener Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der 1955 zunächst als Fahrerfluchtfonds gegründete Verein gewährt Verkehrsopfern Entschädigungsleistungen für Personenschäden, wenn der Schädiger z. B. wegen Fahrerflucht nicht auszumachen ist oder das Fahrzeug als Tatwaffe genutzt wurde. Sei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsopferhilfe

Wer durch ein Kraftfahrzeug geschädigt wird, das entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht haftpflichtversichert ist oder das wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann, kann sich zur Schadenregulierung wenden an:
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

Wird jemand durch ein Kraftfahrzeug geschädigt, das nicht nach den entsprechenden Gesetzen versichert ist oder durch den Tatbestand der Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnte, muss der Geschädigte anschließend nicht unbedingt mit leeren Händen dastehen. Der 1963 gegründete Verein Verkehrsopferhi...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Alle Kraftfahrtversicherer in Deutschland sind Mitglied im Verein 'Verkehrsopferhilfe'. Damit sollen auch Geschädigte ausbezahlt werden, bei denen ein Verursacher nicht ausmachbar ist. Aus einem angelegten Entschädigungsfonds werden Personenschäden von bis zu 2,5 Millionen Euro beglic...
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https://www.financescout24.de/wissen
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