
Der Begriff Hauptamt ist je nach Verwendung entweder ein zentrales Amt innerhalb der Gemeindeverwaltung oder ein Begriff aus dem Beamtenrecht. Historisch waren Hauptämter auch Untergliederungen der NSDAP (z. B. SS-Hauptämter wie das Hauptamt Ordnungspolizei) oder eine Mischung aus staatlichen und Parteiämtern (z.B. Reichssicherheitshauptamt) in...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptamt
Keine exakte Übereinkunft gefunden.