
Sachlich zuständig für alle handelsrechtliche Streitigkeiten, wie insbesonders Klagen gegen Kaufleute aus deren Handelsgeschäften. Übersteigt die Wertgrenze 10.000 Euro oder fällt die Sache in deren Eigenzuständigkeit (zum Beispiel unlauterer Wettbewerb), sind die Landesgerichte, sonst die Bezirksgerichte zuständig (§ 51f. Jurisdiktionsno....
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Handelsgerichte , von den gewöhnlichen Tribunalen verschiedene Gerichte zur Entscheidung der Handelssachen. Ursprünglich Standes- und Korporationsgerichte, wurden sie später als von Laien besetzte Spezialgerichte in vielen Staaten beibehalten. Dem Bedürfnis nach rascher Erledigung von Rechtsstreitigkeiten in Handelssachen sollte durch Auswahl s...
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