
ist eine Art der Kapitalverkehrsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie aus diesem Erwerb erwachsende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nachschuß) und die Kapitalzuführung eines ausländischen Unternehmens an seine inländische Tochter. Ausgenommen ist der Erwe...
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Die Gesellschaftsteuer gehört mit der Börsenumsatzsteuer zu den Kapitalverkehrsteuern. Ihr unterliegen insbesondere der erste Erwerb von Gesellschaftsrechten, der sich bei der Gründung von inländischen Kapitalgesellschaften und bei Kapitalerhöhungen vollzieht, sowie vertragliche und freiwillige Leistungen von Gesellschaftern wie weitere Einzah...
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ist eine Art der Kapitalverkehrsteuer. Besteuert wird hierbei der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaft en sowie aus diesem Erwerb erwachsende Zahlungsverpflichtungen (z.B. Nachschuß ) und die Kapitalzuführung eines ausländischen Unternehmen s an seine inländische Tochter . Ausgenommen ist der Erwerb von Anteilen an gemeinnützig en bzw. m...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gesellschaftsteuer/gesellschaftste

Teil der Kapitalverkehrsteuer.
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