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Handelsbrauch Logo #42000 Ein Handelsbrauch (auch Usance) ist eine durch kollektive Übung verbindlich gewordene kaufmännische Verkehrssitte meist für bestimmte Geschäftszweige. Im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht, das nur durch langjährige Praxis sowie Rechtsüberzeugung entsteht, können sich Handelsbräuche auch in kürzerer Zeit bilden. == Allgemeines == Handelsbräu...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsbrauch

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Handelsbrauch Logo #42090Im Handelsverkehr haben sich unter Kaufleuten zahlreiche Gewohnheiten und Gebräuche entwickelt. Diese sog. Handelsbräuche stellen keine Rechtsnormen, insbes. kein Gewohnheitsrecht dar, bilden aber Regeln, die in der kaufmännischen Praxis befolgt werden und auf die in der Rechtsprechung Rücksicht zu ...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/H/Handelsbrauch.htm

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Handelsbrauch Logo #42072Unter Kaufleuten im Handelsverkehr entwickelte Verkehrssitte. Handelsbräuche sind meist auf bestimmte Geschäftszweige begrenzt. Sie setzen eine einheitliche, freiwillige und dauernde tatsächliche Übung der beteiligten Verkehrskreise voraus, jedoch - anders als Gewohnheitsrecht - keine allgemei...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Handelsbrauch Logo #42065(Usancen) sind Gewohnheiten und Gebräuche, die sich zwischen Kaufleuten im Geschäftsverkehr eingebürgert haben und die als Regeln befolgt werden. Meist sind sie auf bestimmte Branchen beschränkt. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten sie auch dann, wenn die Partner sie nicht kannten oder das Erge...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Handelsbrauch Logo #42134Handelsbrauch, Usance, Verkehrssitte im Handel; entsteht durch längere gleichmäßige ûbung der Angehörigen eines Geschäftszweiges und hat gewohnheitsrechtlichen Charakter. Auf den Handelsbrauch ist unter Kaufleuten nach § 346 HGB Rücksicht zu nehmen. Er gilt, anders als allgemeine Geschäftsbedingung...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Handelsbrauch Logo #40050Handelsbräuche (auch Handelssitte, Handelsusance) sind besondere Gewohnheiten im Handelsverkehr, die sich unter Kaufleuten entwickelt haben. Sie sind keine Rechtsnormen, stellen aber Regeln dar, die im Geschäftsleben befolgt werden müssen und die auch die Rechtsprechung berücksichtigen muß. So weist das Gesetz (§ 346 HGB) auf die besondere Be...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/H/Handelsbrauch.html

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Handelsbrauch Logo #42834Mit Handelsbrauch wird das unter Kaufmännern gültige Gewohnheitsrecht bezeichnet. Gemäß § 346 HGB ist bei Handelsgeschäften unter Kaufleuten auf die Handelsbräuche Rücksicht zu nehmen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/handelsbrauch.php

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Handelsbrauch Logo #42295Handelsbrauch (Handelsgebrauch, Handelsgewohnheit, Handelsusance, ital. Uso), das kaufmännische Gewohnheitsrecht, d. h. eine im Handelsstand bestehende Rechtsüberzeugung, welche durch thatsächliche ûbung ihren Ausdruck gefunden hat. Dem Gewohnheitsrecht ist damit Gesetzeskraft eingeräumt nicht bloß für die Materie, worüber das Handelsgesetz...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Handelsbrauch Logo #42880( Usancen ) sind Gewohnheit en und Gebräuche, die sich zwischen Kaufleuten im Geschäftsverkehr eingebürgert haben und die als Regeln befolgt werden. Meist sind sie auf bestimmte Branchen beschränkt. Ist nichts anderes vereinbart, so gelten sie auch dann, wenn die Partner sie nicht kannten oder das Ergebnis nicht wollten. Als Handelsbrauch gel.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelsbrauch/handelsbrauch.htm
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