
ist die quellenmäßige Bezeichnung des Mittelalters für das Lehnsrecht. Der Sachsenspiegel gliedert sich beispielsweise in Landrecht und Lehnrecht.Köbler, DRG 85, 101, 103, 104, 106, 112, 125, 163; Kaiserliches Lehnrecht, hg. v. Altmann, U., 1989; Brancoli Busdraghi, P., La formazione storica del feudo Lombardo, 2. A. 1999; Iblher Ritter von Gre...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Lehnrecht, des -es, plur. die -e. 1) Ein Recht, d. i. ein Gesetz, oder zu einem Gesetze gewordener Gebrauch in Lehenssachen, Gesetze, nach welchen die Rechte des Lehenherren und der Lehenleute in Ansehung der lehenbaren Verbindung entschieden werden. 2) Der ganze Inbegriff dieser Gesetze; ohn...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_861

Lehnrecht , im subjektiven Sinn das einer Person an einer fremden Sache zustehende erbliche Nutzungsrecht, welches ursprünglich vom Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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