Hammerwurfsrecht , eine im deutschen Recht vorkommende Dienstbarkeit, welche verpflichtet, beim Mähen in einer gewissen Entfernung von dem angrenzenden Waldgrundstück zu bleiben und dabei das uralte Maß des Hammerwurfs einzuhalten. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html