
Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist gegeben, wenn die Zeit vom Eintritt in die Versicherung bis zum Versicherungsfall (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit; Erreichen der Altersgrenze; Tod des Versicherten) mindestens zur Hälfte, jedoch nicht unter 60 Monaten mit Pflichtbeiträgen belegt ist.
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