[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Güterbeschauer, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine vereidigte Person, welche die Güter, d. i. Waaren beschauet; in Ober- und Niedersachsen ein Visitator. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3557
Güterbeschauer , in manchen Gegenden Deutschlands obrigkeitlich bestellte Personen, welchen die Besichtigung und Aufnahme abgabepflichtiger Waren obliegt, auch s. v. w. Bracker (s. d.) oder Makler (s. d.). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html