
Der Begriff Grünstromprivileg bezeichnet umgangssprachlich die gesetzliche Regelung zur teilweisen oder ganzen Befreiung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Stromhändler) von einer teil...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grünstromprivileg
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