
Grundsatz der Inkompatibilität bedeutet in Politik und Rechtslehre das Paradigma, dass auch eine Person nicht in zwei Sektoren, die in der politischen Ordnung durch den Grundsatz der Gewaltenteilung getrennt sind, tätig sein darf. Inkompatibel, also unverträglich, sind etwa öffentliche Ämter, die als sich gegenseitig kontrollierend angelegt s...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Inkompatibilität
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