
Akteneinsicht umfasst in Deutschland die Einsicht in Akten an ihrem derzeitigem Ort, die Einsicht von Akten durch Mitnahme (z. B. in eigene Geschäftsräume oder in die eigene Wohnung) und die Anfertigung von Ablichtungen und Abschriften aus den Akten. Das Recht auf Akteneinsicht in Akten eines öffentlichen Verfahrens (z. B. Strafverfahren, Geric...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht

Einsichtnahme in Akten des Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Verfahrensbeteiligten oder Dritten. Grundsätzlich hat jeder Verfahrensbeteiligter ein Recht auf Akteneinsicht, was sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt. Im Ei...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Akteneinsicht, Einsichtnahme in behördliche Verwaltungsvorgänge und Verfahrensakten. Im Verwaltungsrecht besteht für Verfahrensbeteiligte ein Einsichtsrecht, soweit dies zur Wahrung der rechtlichen Interessen erforderlich ist. In Strafverfahren hat der Verteidiger ein uneingeschrän...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Jeder Beteiligte hat das Recht, Einsicht in seine Verwaltungsakten zu nehmen. Dies gilt auch, wenn das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Soweit die Akten medizinische Unterlagen enthalten, kann der Rentenversicherungsträger den Akteninhalt auch durch einen Arzt vermitteln lassen. Anstelle der Akteneinsicht kann beim Rentenversicherun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Der Rentenversicherungsträger hat den Beteiligten Einsicht in alle das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis erforderlich ist, um rechtliche Interessen geltend machen oder verteidigen zu können. Enthalten die Akten medizinische Unterlagen, kann der Rentenversicherungsträg...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Ak¦ten¦ein¦sicht [f. 10 , meist Sg.] Einsicht in Akten; der Anwalt forderte A.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Wer an einem Verwaltungsverfahren seines Rentenversicherungsträgers beteiligt ist, zum Beispiel bei einer Kontoklärung oder einem Rentenantrag, hat das Recht, in seine Akten einzusehen.
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Akteneinsicht.html

Mit Akteneinsicht wird das subjektive öffentliche Recht der am Verwaltungsverfahren Beteiligten bezeichnet, soweit erforderlich, Einblick in die Verfahrensakten zu erhalten. Dieses Recht ist in § 29 VwVfG normiert.
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https://www.lexexakt.de/glossar/akteneinsicht.php
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