
Grundsatz II (auch: Liquiditätsgrundsatz) ist eine Vorschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in der Kreditinstitute verpflichtet werden, jederzeit ausreichende Zahlungsfähigkeit zu garantieren. Die Vorschrift konkretisiert damit {§|11|kredwg|juris} KWG. Zum 1. Januar 2007 wurde der Grundsatz II durch die Liquiditätsveror...
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