[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundlehre, plur. die -n. 1) Eine Lehre, d. i. ein theoretischer Satz, welcher den Grund aller, oder doch vieler andern in sich enthält, aus welcher viele andere herfließen; eine Hauptlehre. 2) So... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3377