
Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Zahlungen zu seiner Einlage nicht rechtze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kaduzierung

ist nach § 64 AktG und § 21 GmbHG die Möglichkeit, den Gesellschafter einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwangsweise auszuschließen, wenn noch - ausstehende Einlagen nicht rechtzeitig geleistet werden. Der Betreffende verliert dann seinen Geschäftsanteil sowie bereit...
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Kaduzierung , Verfallserklärung; Aktien oder GmbH-Anteile können wegen nicht geleisteter Einzahlung dem Aktionär oder Gesellschafter gegenüber für verlustig erklärt (kaduziert) werden (§ 64 Aktiengesetz, § 21 GmbH-Gesetz).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

ist nach § 64 AktG und § 21 GmbHG die Möglichkeit, den Gesellschafter einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung zwangsweise auszuschließen, wenn noch - ausstehende Einlagen nicht rechtzeitig geleistet werden. Der Betreffende verliert dann seinen Geschäftsanteil sowie bereits geleistete Zahlungen. Bezeichnung fü...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kaduzierung/kaduzierung.htm
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