
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde über einen zustande gekommenen Versicherungsvertrag. Er verkörpert den Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Im gesetzlichen Sinn ist der Versicherungsschein damit gleichbedeutend mit dem Vertragsdokument. Er enthält sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die Allgemeinen Geschä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsschein

a. Zusammenfassung (Bündelung) mehrerer rechtlich selbständiger Versicherungsverträge unter einem Ordnungsbegriff b. Dokument, in dem die vertraglichen Vereinbarungen festgehalten sind
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Versicherungsschein, die Police.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Er ist eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die vom Versicherer unterzeichnet sein muß (Police). Er enthält den Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere Versicherungsbedingungen (Klauseln). Muß vom Versicherer an den Versicherungsnehmer überreicht werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Siehe: Police. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Police(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Police.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Versicherungsschein.html
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