
Grundgefällsteuer (Gefällsteuer, Dominikalsteuer), die Steuer von den auf Grund und Boden ruhenden Gefällen, welche als Teil der Grundsteuer aufzufassen ist, mit fortschreitender Ablösung aber mehr und mehr an Bedeutung verliert. Das preußische Grundsteuergesetz kennt keine besondere G., es
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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