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Zinsabschlagsteuer

Zinsabschlagsteuer Logo #40020Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Quellensteuer. Es handelt sich bei der ZASt um eine besondere Form der Kapitalertragsteuer. Sie beträgt zur Zeit (Stand 2004) 30 Prozent auf Zinseinkünfte und 20 Prozent auf Dividenden deutscher Aktiengesellschaften. Die ZASt wird auf Einnahmen aus sonstigen Kapitalvermögen erhoben zu denen z.B. Bankguthabe...
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Zinsabschlagsteuer Logo #40206Unter Zinsabschlagsteuer versteht man eine Form der Kapitalertragssteuer, die auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar ist. Sie beträgt bei Kapitalforderungen zwischen 30 und 35..
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Zinsabschlagsteuer Logo #42012Spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die auf Zinsen aus Guthaben und Einlagen bei inländischen Kreditinstituten, Bausparguthaben und aus Wertpapieren zu entrichten ist. Die Steuer wird bei Gutschrift bzw. Auszahlung von Zinsen von den Kreditinstituten einbehalten (daher Zinsabschlag) und an das Finanzamt abgeführt. Der Zinsabschlag ...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42065Kapitalertragsteuer auf Zinserträge, die die auszahlende Stelle, regelmäßig ein Kreditinstitut, bei jeder Zinszahlung oder Einlösung eines Zinsscheines einbehalten muss. Die Steuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie beträgt bei Zinsgutschrift auf Konten 30 %, bei Einlösung von Zinss...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42101Die Zinsabschlagsteuer ist eine Sonderform der Kapitalertragsteuer. Sie ist eine Quellensteuer auf die Renditen festverzinslicher Wertpapiere. Die Steuer beträgt 30 Prozent und wird von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Da für die Zinsabschlagsteuer Freibeträge ...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42133(ZASt) In Einkommensteuer anrechenbarer Vorwegabzug in Höhe von 30% bei Depotverwahrung bzw. 35% bei Eigenverwahrung. Entfällt bei vorhandenem Freistellungsauftrag bzw. Nicht-Veranlagungsbescheinigung.
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Zinsabschlagsteuer Logo #42133Eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese > Kapitalertragsteuer an der Quelle ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschu...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42134Zins
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Zinsabschlagsteuer Logo #42187Die Zinsabschlagsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die für alle Zinserträge oberhalb des individuellen Freibetrags erhogen wird. Sie gilt mit der ûberschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in ...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42219Eine Quellensteuer auf inländische Zinseinkünfte (in der Regel 30 Prozent), die seit dem 1.1.1993 von den Kreditinstituten einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Kapitalertragsteuer an der Quelle ist eine Steuervorauszahlung. Sie wird auf die gesamte Einkommensteuerschuld des ...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42242Die Zinsabschlagsteuer wird seit dem 1. Januar 1999 auf Zinseinnahmen erhoben. Sie ist als Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuerfestsetzung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Frei von dieser Abschlagssteuer sind Zinsen von Konten mit einem Zinssatz unter einem Prozent. Der Absc...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42732Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld und kann beim Anleger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden. Sie wird erhoben auf z.B. Zinserträge oder inländische Mieterträge Offener Immobilienfonds. Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen hat die auszahlende S...
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Zinsabschlagsteuer Logo #40051english: withholding tax; tax on interest (payments); advance levy on income derived from securities Seit dem 1.1.1993 sind Kreditinstitute verpflichtet, von allen gutgeschriebenen Zinsen einen Abschlag in Höhe von 30 Prozent, bei Tafelpapieren sogar von 35 Prozent, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wer seinem Kreditinstitut einen F...
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Zinsabschlagsteuer Logo #40076Auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil der Ausschüttungen (überwiegend sind dies Zinseinkünfte oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung) sind 30 Prozent Zinsabschlagsteuer abzuführen, bei Tafelgeschäften 35 Prozent. Bei Thesaurierung werden generell 30 Prozent des zinsabschlagsteuerpflichtigen Teils der thesau...
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Zinsabschlagsteuer Logo #40086Die Zinsabschlagsteuer ist eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer, die für alle Zinserträge oberhalb des individuellen Freibetrags erhogen wird. Sie gilt mit der Überschreitung der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Der Fiskus unterscheidet...
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Zinsabschlagsteuer Logo #42880Kapitalertragsteuer auf Zinserträge , die die auszahlende Stelle, regelmäßig ein Kreditinstitut , bei jeder Zinszahlung oder Einlösung eines Zinsschein es einbehalten muss. Die Steuer gilt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer . Sie beträgt bei Zinsgutschrift auf Konten 30 %, bei Einlösung von Zinsschein en 35 %, jeweils zuzüglich Solid....
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Zinsabschlagsteuer Logo #42871Quellenabzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 30% (bei Tafelgeschäften von 35%) auf Zinseinkünfte; auf die Einkommensteuer angerechnet; 2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt (einheitlicher Steuersatz 25%).
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