
ist die Vorstellung von der Herrschaft des christlichen Gottes auf der Erde. Sie wird maßgeblich von Augustinus (354-430) geprägt, der in seinem Werk (lat.) De civitate Dei (413-26) einen Gegensatz von (lat.) civitas (F.) Dei (Staat Gottes) und (lat.) civitas (F.) terrena (irdischer Staat) bildet.Köbler, DRG 82; Loewenich, W. v., Augustin, 1965
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»Gottesstaat« ist die Bezeichnung für eine Staatsform, in der Religion, Gesetz und staatliche Herrschaft eine Einheit bilden. Der Begriff des Gottesstaates ist mit dem der Theokratie (»Gottesherrschaft«) identisch. Die Idee einer unter Gottes Führung stehenden staatlichen Ordnung - einer Verbin...
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Gottesstaat, eine aus göttlichem Willen und Gesetz abgeleitete und durch diese legitimierte Herrschaftsform (Theokratie); in besonderer Weise ausgeprägt in der Form der Priesterherrschaft (Hierokratie).
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