Bei Zinsvergütungen üblicher Fachausdruck (= nachträglich), der besagt, dass der Zins am Ende der Zinsperiode (Jahr, Semester usw.) zahlbar ist. Gegensatz: pränumerando. Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
Zahlung nach erfolgter Leistung; z. B. ist der Mietzins nach dem BGB am Ende der Mietzeit, bei Bemessung nach Zeitabschnitten (Monatsmiete) jeweils nach Ablauf des betreffenden Zeitabschnitts zu entrichten. In der Praxis ist jedoch häufig Vorleistungspflicht des Mieters ( pränumerando ) vereinbart. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/postnumerando