
Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz Dei Gratia (lateinisch: „[durch die] Gnade Gottes“). Es findet seinen Ausgangspunkt bei den Karolingern, speziell bei Pippin dem Jüngeren, in Bezug auf seine Herrschaft als fränkischer König, sowie Karl dem Gro
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Gottesgnadentum, auf die Verbindung von antiken, germanischen und christlichen Vorstellungen zurückgehende, theologisch auf Römer 13, 1 fußende Bezeichnung der abendländischen Reichsideologie für die göttliche Legitimation und Beauftragung des christlich-abendländischen Herrschers; seit der Karo...
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Das Gottesgnadentum ist eine Begründung für monarchische Herrschaftsansprüche. Der Begriff entwickelte sich aus dem Titelzusatz Dei Gratia ('von Gottes Gnaden'). Es findet seinen Ausgangspunkt bei den Karolingern, speziell bei Karl dem Großen, der seine Herrschaft als römischer Kaiser kirchlich legimiert sah und der sein Reich als Einheit...
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Ein Herrscher regiert durch die Gnade Gottes....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42353

Ein Herrscher regiert durch die Gnade Gottes.
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Gottesgnadentum. Seit der Karolingerzeit wurde dem Herrschertitel der Zusatz 'Dei gratia' (von Gottes Gnaden) beigefügt. Darin kam die göttliche Legitimation des Monarchen zum Ausdruck, wie sie auch bei Herrscherweihe und Krönung symbolisch dargestellt wurde. Im Krönungseid nahm der Herrscher die Ve...
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die aus theokratischen Vorstellungen erwachsene Begründung für die Herrschaftsansprüche vornehmlich der absolutistischen Herrscher ( Dei gratia, „von Gottes Gnaden“). Die Behauptung des Gottesgnadentums diente der Abwehr der schon im Mittelalter erörterten Lehre von der Volkssouveränität und der durch das Lehnswesen geförderten Vertrag.....
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