[Achtung: Schreibweise von 1811] Glücken, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben, bey manchen auch seyn erfordert, aber auch unpersönlich gebraucht, wird, für gelingen, eines Verlangen und Absicht gemäß erfolgen, bes...
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(Text von 1910) Gelingen
1). Glücken
2). Es müssen zu dem guten Ausgange einer Unternehmung sowohl die äußern Umstände, die nicht in unserer Gewalt stehen, als auch die klugen Maßregeln zur Ausführung eines Unternehmens in genauer Übereinstimmung zusammen wirken. Gelingen umfaßt beides und ist also der allgemeinere A...
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