
Gewaltverzicht ist die Nichtanwendung von militärischer Gewalt als Mittel der nationalen Politik. Bis nach dem 1. Weltkrieg nahmen die Staaten das »Recht zum Krieg« in Anspruch, sofern nicht besondere Verträge Beschränkungen auferlegten. Nach dem 2. Weltkrieg erweiterten die Vereinten Nationen ihr...
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Gewaltverzicht: Gustav Stresemann (links), Austen Chamberlain (Mitte) und Aristide Briand (rechts)... Gewaltverzicht, Völkerrecht: der Verzicht eines Staates auf Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Lösung strittiger Fragen, entweder als einseitig verpflichtende Erklärung oder im Rahmen mehrs...
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die Nichtanwendung von militärischer Gewalt als Mittel der nationalen Politik. Bis nach dem 1. Weltkrieg nahmen die Staaten das „Recht zum Krieg“ in Anspruch, sofern nicht besondere Verträge Beschränkungen auferlegten. Im Locarno-Pakt von 1925 wurde der Gewaltverzicht für die deutsche Westgrenze vereinbart. Das erste allgemeine Kriegsverbot...
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