[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Anzeigung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anzeigens; ohne Plural. 2) Ein Merkmahl, Kennzeichen. So werden in Kaiser Carls des Fünften Halsger Ordn. Art. 19. redliche Anzeigungen, d. i. zuverlässige Wahrzeichen oder Vermuthungsgründe, dem bloßen Argwohne entgegen gesetzet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2821