
Die gesetzesändernde Verordnung ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann (daher auch "verfassungsunmittelbare gesetzesändernde Verordnung". Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung). Die gesetzesändernde .....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzesändernde_Verordnung
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