[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gesellschafter, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Gesellschafterinn, plur. die -en. 1) Ein Glied einer Gesellschaft; in welcher Bedeutung es doch nur selten vorkommt. 2) Eine Person, in Ansehung des ges...
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Gesellschafter einer Personengesellschaft und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft unterliegen unterschiedlichen Steuerfolgen. Personengesellschaft: Steuerrechtlich werden Gesellschafter einer Personengesellschaft als Mitunternehmer bezeichnet. Die Mitunternehmer einer Personengesellschaft erzi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Gesellschafter, Mitglied einer Personengesellschaft oder Anteilsinhaber einer GmbH.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Als Gesellschafter wird das Mitglied bzw. der Teilhaber einer Gesellschaft bezeichnet. Der Gesellschafter kann demnach Mitglied einer GbR, einer stillen Gesellschaft, einer OHG oder KG oder aber Aktionär einer Aktiengesellschaft bzw. Teilhaber einer GmbH sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Gesellschafter wird das Mitglied bzw. der Teilhaber einer Gesellschaft bezeichnet. Der Gesellschafter kann demnach Mitglied einer GbR, einer stillen Gesellschaft, einer OHG oder KG oder aber Aktionär einer Aktiengesellschaft bzw. Teilhaber einer GmbH sein.
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Mit Gesellschafter werden die Partner einer GmbH, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezeichnet. Siehe auch unter Aktionär.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gesellschafter.php

Miteigentümer einer Personalgesellschaft oder Kapitalgesellschaft.
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https://www.wissen.de//lexikon/gesellschafter
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