[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Geschäft, des -es, plur. die -e. 1) Von dem Oberdeutschen Zeitworte schaffen, befehlen, ein Befehl, Wille, und die befohlne Sache; in welchem Verstande es gleichfalls nur im Oberdeutschen üblich ist. Das ist...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1570

Geschäft , jede nach außen gehende Wirksamkeit, durch welche etwas geleistet werden soll; besonders auch jede Einzelbethätigung des Verkehrswillens. Rechtlich heißt ein G. (Rechtsgeschäft) jede Verkehrsoperation, wenn dieselbe derart ist, daß Rechte und Verbindlichkeiten daraus herfließen. G. heißt sodann der gesamte Verkehrsbetrieb einer p...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Einzelhandel, räumlich) Eine räumlich erkennbar eigenständige Einheit, die zum Zweck des Abverkaufs von Waren an private Endverbraucher genutzt wird.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

(Text von 1910) Arbeit
1). Geschäft
2). Beschäftigung
3). Arbeit zeigt ursprünglich die Anstrengung der Kräfte an, die zur Erledigung einer Aufgabe erfordert wird.
Geschäft (gekürzt aus
Geschäfte, eine ähnliche Bildung wie
Gehöfte statt Gehöfde; es ist mittels der Endung
-.....Gefunden auf
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