[Berufsbezeichnung] - Im österreichischen Sprachgebrauch ist Legist (Latein lex = Gesetz) die Berufsbezeichnung für Juristen, die ausschließlich oder überwiegend mit dem Ausarbeiten von Gesetzes- oder Verordnungstexten betraut sind. Wesentliches Kriterium zur Unterscheidung von anderen juristischen Berufen ist, dass Leg...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Legist_(Berufsbezeichnung)

(M.) Kenner des römischen Gesetzesrechts (seit dem Hochmittelalter)Kroeschell, DRG 2; Weigand, R., Die Naturrechtslehre der Legisten und Dekretisten, 1967; Weimar, P., Die legistische Literatur und die Methode des Rechtsunterrichts der Glossatorenzeit, Ius commune 2 (1969), 43 ; Lange, H., Römisches Recht im Mittelalter, Bd. 1 1997
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