Legịsten , Rechtsgeschichte: im Mittelalter die mit dem römischen Recht beschäftigten Wissenschaftler, im Gegensatz zu den Kanonisten, die das Kirchenrecht betrieben. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Legisten (mittellat.), Rechtsgelehrte, namentlich im Mittelalter (im Gegensatz zu Dekretisten, s. d.) diejenigen, welche nur das weltliche (römische) Recht als Grundlage des Staatslebens anerkennen wollten. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
im Mittelalter vor allem in Frankreich übliche Bezeichnung der auf den Universitäten in römisches Recht (leges) geschulten Juristen; im Gegensatz zu den Kanonisten, die sich mit dem Kirchenrecht (canones) befassen. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/legisten