[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Besitzer, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die -inn, plur. die -en, eine Person, welche eine Sache im Besitz hat. Der Besitzer eines Hauses, eines Ackers, eines Gutes.
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(master, occopant, owner, possessor, tenant) Derjenige, der eine materielle oder immaterielle Sache besitzt. Siehe Besitz.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=B&id=26918&page=1

(master, occopant, owner, possessor, tenant) Derjenige, der eine materielle oder immaterielle Sache besitzt. Siehe Besitz.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=B&id=26918&page=1

Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen ausübt.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
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