
Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz und Liechtenstein heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich Eigentümer der ganzen Sache („Jedem gehört Alles“), nicht etwa Eigentümer eines ideellen Bruchteils. Dadurc...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamthandseigentum

Deutsches Recht Eigentumsverhältnisse eines Grundstückes, wobei ein Grundstück mehreren Personen gehört und die Anteile der einzelnen Personen zugunsten der Gesamtheit gebunden sind. Den einzelnen Personen steht nur ein Vermögensanteil zu, der im Grundbuch in Abt.I eingetragen ist, und kein Anteil an dem Grundstück selbst.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht. In der Schweiz heißt die entsprechende Eigentumsform Gesamteigentum. Es ist also jede Person für sich Eigentümer der ganzen Sache ("Jedem gehört Alles"), nicht etwa Eigentümer eines ideellen Bruchteils. Dadurch unterscheidet sich da...
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735
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