[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtsschöppe, des -n, plur. die -n, der Schöppe oder Beysitzer eines Gerichtes. Auf einigen Dörfern wird auch der Richter unter den Bauern, welcher in geringen Dingen Recht spricht, Gerichtsschöppe genannt.
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Gerichtsschöppe, , der, -s, -, Kulturgeschichte: historische Berufsbezeichnung für Beisitzer in Gerichten verschiedener Ebenen. In westelbischen Gebieten waren in der Regel zwei bis drei Personen zugleich als Beisitzer und Stellvertreter des [Richters] oder [Schultheißen] in der ...
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Gerichtsschöppe, auch Geschworener, bezeichnet im historischen Recht das Amt der Gerichts- und Gemeindeverfassung. Er war Beisitzer in Gerichten verschiedener Ebene. In westelbischen Gebieten waren in der Regel zwei bis drei Personen zugleich als Beisitzer und Stellvertreter des Richters und Schulth...
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