
Staatsbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit bestimmten allgemeinwirtschaftlichen Aufgaben; hierzu gehörten ursprünglich u. a. die Verwaltung der Staatsgelder, die Führung der Kassengeschäfte für den Staat sowie die Unterbringung seiner Anleihen; heute in der Regel als Universalbanken...
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staatliche Bankinstitute der Länder, besonders in Bundesstaaten; in der Bundesrepublik Deutschland bis 1957 die Landeszentralbanken, früher in Preußen die Seehandlung.
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