
Der Aufbau des spanischen Justizwesens ist im Ley Orgánica del Poder Judicial (LOPJ) geregelt, das von seiner Funktion her in etwa dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz entspricht. == Einzelrichter und Kollegialgerichte == Terminologisch unterschieden werden die Gerichte in == Gerichtszweige und Verfahrensordnungen == Als Gerichtszweige bestehe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Spanien
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