
Genugtuung Recht: im schweizerischen Recht Ausgleichsleistung zur Wiedergutmachung immaterieller Schäden. Die Bezeichnung ist im deutschen Recht nicht mehr gebräuchlich. Der BGH spricht dem Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion zu.
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Genugtuung allgemein: Wiedergutmachung eines Unrechts.
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Genugtuung christliche Theologie: zentraler Begriff (satisfactio) der Scholastik, von Anselm von Canterbury in seiner Schrift »Cur Deus homo« (»Warum Gott Mensch geworden« ) entfaltet: Der Kreuzestod Christi ist stellvertretend Genugtuung für die Sünden der Menschen und stell...
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Mit Genugtuung bezeichnet man eine für das Opfer befriedigende Bußleistung des Täters.
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Genugtuung (mhd. genuoctuon; lat. satisfactio). Um drohende oder auch bereits ausgebrochene blutige Konflikte gütlich beizulegen und um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, hatten im FMA. und HMA. adlige Friedensbrecher das Recht zur Selbstregulierung des Streits durch Erlegung einer Geldbuße, des so...
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(Text von 1930) Genugtuung. Betreffs der religiösen 'Genugtuung' (Versöhnung mit Gott) besteht eine Antinomie, indem einerseits hierin der moralische Glaube (an die Bedingtheit der Genugtuung durch den gebesserten Lebenswandel) dem Kirchenglauben (an das höhere Verdienst des für die Sünden der Menschheit büßenden E...
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https://www.textlog.de/32327.html

(Text von 1910) Zweikampf
1). Duell
2). Herausforderung
3). Genugtuung
4). Zweikampf bezeichnet überhaupt den Einzelkampf zwischen zweien, z. B. den Kampf zweier aus den gegnerischen Heeren ausgewählter Kämpfer zur Entscheidung der Schlacht, den altgermanischen gerichtlichen
Zweikampf, d...
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https://www.textlog.de/38399.html
(allgemein) im Recht die Wiederherstellung eines verletzten Rechtsgutes, besonders der Ehre, z. B. durch (öffentliche) Entschuldigung oder Zurücknahme (Widerruf); nicht dagegen eine Strafe oder Buße.
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https://www.wissen.de//lexikon/genugtuung-allgemein
(bürgerliches Recht) im schweizerischen Zivilrecht das Schmerzensgeld und sonstiger Ersatz immateriellen Schadens.
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https://www.wissen.de//lexikon/genugtuung-buergerliches-recht
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