
Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch mindestens den Umfang der allgemeinen Handlungsvollmacht haben. Wenn sich die Vollmacht auf Grundst
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https://de.wikipedia.org/wiki/Generalvollmacht

ist eine Vollmacht, die nicht auf ein bestimmtes Geschäft (Spezialvollmacht) oder eine bestimmte Art von Geschäften (Prokura) beschränkt ist. Sie gewährt sehr weitgehende Befugnisse und wird nur besonders vertrauenswürdigen Personen erteilt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Generalvollmacht (Mandatum generale), der einer Person erteilte Auftrag zur Vertretung einer andern in allen rechtlichen Angelegenheiten der letztern, soweit eine solche überhaupt zulässig ist. Manche rechtliche Handlungen, wie namentlich die Ableistung eines Eides, können nämlich nicht durch Stellvertreter vorgenommen werden. Auch die Urkunde,...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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