
Generalabsolution, katholisches Kirchenrecht: 1) die mehreren Gläubigern gleichzeitig erteilte sakramentale Lossprechung von Sünden ohne vorhergehende Beichte (z. B. in Todesgefahr); 2) der mit vollkommenem Ablass verbundene päpstliche Segen in Todesgefahr.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Generalabsolution, bezeichnet eine allgemeine feierliche Sünden-Lossprechung ( Absolution ) durch den Priester.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/g/generalabsolution.html

in den evangelischen Kirchen der Zuspruch der Sündenvergebung in der Generalbeichte (öffentlich); in der katholischen Kirche 1. allgemeine Lossprechung von Sünden; 2. der vollkommene Ablass für die Todesstunde; 3. die Lossprechung von Verfehlungen gegen die Ordensregel, die einer ganzen Kloster- oder Drittordensgemeinde erteilt wird.
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https://www.wissen.de//lexikon/generalabsolution
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