[Achtung: Schreibweise von 1811] Der General-Superintendent, des -en, plur. die -en, in der Evangelisch-Lutherischen Kirchenverfassung, der oberste unter den Superintendenten einer Provinz oder eines Landes. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1312